Mitglieder

Mitglieder des Verbandes sind:

 

1. Die Eigentümer von Grundstücken, wenn sie den Nachweis erbracht haben, dass ihre Grundstücke nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen(Dingliche Mitglieder)

 

2. Die Gemeinden im Verbandsgebiet für die übrigen der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen,

 

Die Mitgliedschaft ist beim Verband anzumelden. Nach Prüfung der Voraussetzungen der Mitgliedschaft und deren Erfüllung erfolgt die Eintragung ins Mitgliedsverzeichnis.

 

Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:

 

  1. Wahl und Abberufung eines Vorstandsmitgliedes, des Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, einschließlich der entsprechenden Wahlordnung,
  2. Beschlussfassung und Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Planes oder der Aufgaben, sowie Grundsätze der Geschäftspolitik,
  3. Beschlussfassung über die Umgestaltung oder die Antragstellung zur Auflösung des Verbandes gegenüber der obersten Aufsichtsbehörde,
  4. Wahl der Schaubeauftragten,
  5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
  6. Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
  7. Entlastung des Vorstandes,
  8. Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Angestelltenverhältnisse und die Höhe der Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Verbandsvertreter in entsprechender Anwendung der Entschädigungsverordnung des Landes M-V in der jeweils geltenden Fassung,
  9. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
  10. Beratungen des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten.