Gewässerschauen im Verbandsgebiet, allgemeine Regelung
Bis April des laufenden Jahres wird jede Gemeinde in unserem Verbandsgebiet angeschrieben, mit der Bitte, einen Termin zur Gewässerschau zu vereinbaren.
Jeder Beitragszahler hat das Recht, sich mit dem/der Bürgermeister/-in in Verbindung zu setzen und seine Teilnahme zu bekunden.