Verbandliche Gewässerunterhaltung zur Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaften und unserer Siedlungsräume sowie deren Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser

Der Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale bewirtschaftet im äußersten Südwesten von Mecklenburg 2.274 km Gewässer II.Ordnung, davon 303 km Rohrleitungen und Durchlässe, auf 139.212 Hektar. Daneben sind eine Vielzahl von Stauen und Wehren zu betreuen. Der Verband grenzt mit 55 km an Schleswig-Holstein und mit 40 km an Niedersachsen. Teil des Verbandsgebietes im Nordwesten ist das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und im Süden das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV. Im Norden und Osten dominieren Endmoränen und Sander, im Süden Urstromtäler der Elbe und ihrer Zuflüsse.

Das Niederschlagswasser versickert und fließt wieder in unsere Gewässer. Der Abfluß in den Vorflutern, Bächen, Seen und Flüssen ist ein wesentlicher Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Der Schutz von Grundstücken vor Hochwasser und die Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts sind dabei unsere primären Aufgaben beim Ausbau und bei der Unterhaltung von Gewässern.

 

Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss und die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Das fließende Wasser ist Gewähr für die Erhaltung des guten ökologischen Gewässerzustandes im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Damit das Wasser möglichst schadlos seinen Weg durch unsere Kulturlandschaft und Siedlungsgebiete findet und die Gewässer ihre natürlichen Funktionen und ihre ökologische Durchgängigkeit behalten oder wiedererlangen, müssen Gewässerbetten und Ufer entsprechend dem Wasserverbandsgesetz und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gepflegt und erhalten werden. Seit Jahrhunderten wird diese Arbeit von Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen.